Beides ist entscheidend und braucht einen klaren, funktionierenden Prozess.
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Leadago – Inh. Gert Saalig
Stand 19. April 2026
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Artikel 28 DSGVO
Vertragsparteien
Auftragsverarbeiter: Leadago – Inh. Gert Saalig • Distelkamp 65 • 44651 Herne (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“)
Verantwortlicher (Kunde): [Firmenname, Adresse]
(nachfolgend „Verantwortlicher“)
schließen nachfolgenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
1. Gegenstand
Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Dienstleistungen im Bereich:
2. Art der Verarbeitung
3. Zweck
4. Datenkategorien
5. Betroffene Personen
6. Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff auf personenbezogene Daten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt:
Der Zugriff auf personenbezogene Daten durch den Auftragsverarbeiter erfolgt ausschließlich im Rahmen der Einrichtung, Wartung und Fehleranalyse und nur soweit dies technisch erforderlich ist.
7. Weisungsgebundenheit
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen.
8. Vertraulichkeit
Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht.
9. Technische und organisatorische Maßnahmen
10. Unterauftragsverarbeiter
Es werden folgende Unterauftragsverarbeiter eingesetzt:
Der Kunde stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu.
Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere technische Dienstleister einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert.
11. Drittlandübermittlung
Retell AI und Twilio verarbeiten Daten in den USA. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass diese Unterauftragsverarbeiter ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleisten.
12. Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, über Datenschutzverletzungen im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags auftreten.
Die Meldung enthält soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, betroffene Personen (ca. Anzahl), wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder geplante Abhüßnahmen.
13. Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch den Auftragsverarbeiter zu kontrollieren. Kontrollen erfolgen in der Regel durch Anforderung schriftlicher Nachweise und Dokumentationen. Vor-Ort-Prüfungen sind nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen möglich und sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
14. Unterstützungspflichten
Unterstützung bei:
15. Löschung / Vertragsende
Nach Beendigung der Zusammenarbeit:
16. Verhältnis zu den AGB
Dieser AV-Vertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Telefonbot247.
Im Zweifel gehen die Regelungen dieses AV-Vertrags in Bezug auf Datenschutz vor.
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden.
Unterschriften
____________________________ ____________________________
Auftragsverarbeiter Verantwortlicher
Ort, Datum: _______________ Ort, Datum: _______________
Na, wer wird denn da ... ?