AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leadago – Eberhard Kiersch

Stand 30. Dezember 2024

1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Leadago – Eberhard Kiersch (im Folgenden „Leadago“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen werden.
  2. Ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit. Hiervon abweichende Bedingungen erkennt Leadago nicht an.
  3. Leadago verpflichtet sich den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig nach den kaufmännischen Grundsätzen zu erfüllen.
  4. Ein konkreter Erfolg kann und wird dem Auftraggeber weder geschuldet noch garantiert. Es wird keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl von Neukunden übernommen.

2 Vertragsart und -gültigkeit

  1. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Er wird für die Neukundenakquise über warme Leads, die der Auftraggeber im ausreichenden Maß liefert, geschlossen.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Leadago zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag ist gültig im Original, als Fax oder als PDF.
  3. Der Auftraggeber bestätigt weiterhin mit seiner Unterschrift, daß die von ihm gelieferten Leads rechtskonform zustande gekommen sind.
  4. Sollte Leadago aufgrund von Forderungen Dritter, Rechtsverletzungen, Verstöße gegen geltende Vorschriften oder andere Umstände, die Leadago nicht zu vertreten hat, zur Rechenschaft gezogen werden, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus resultierenden Konsequenzen und stellt den Leadago von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei.

3 Leistungsumfang, -erbringung und -laufzeit

  1. Leadago konvertiert für den Auftraggeber mittels eines innovativen Konzepts warme Leads in zahlende Kunden.
  2. Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.

4 Vergütungsmodell und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich Netto. Eine Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
  2. Der Ausgleich der Rechnung hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannten Kontos zu erfolgen.
  3. Unsere Vergütung erfolgt auf Basis eines Hybrid-Modells, das aus einem Basispreis und einem Erfolgsbonus besteht. Die Zahlungen gestalten sich wie folgt:

    1. Basispreis:
      50 % des Basispreises sind bei Projektbeginn fällig.
      Die verbleibenden 50 % werden bei Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt.

    2. Erfolgsbonus:
      Der Erfolgsbonus wird nach Abschluss des Projekts berechnet und in Rechnung gestellt.

    Dieses Modell gewährleistet Transparenz und Fairness für beide Seiten, während es eine partnerschaftliche Zusammenarbeit fördert.

    5 Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch eine unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    6 Haftung

    1. Leadago haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Leadago nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird.
    2. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei die Erstattung im Falle eines Schadens die Höhe des monatlichen Vertragswerts nicht überschreiten darf.

    7 Kündigung

    1. Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (E-Mail an office@leadago.de ist ausreichend) erfolgen.
    2. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
      • eine Partei wiederholt ihre vertraglichen Pflichten verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe schafft,
      • die Zahlungsunfähigkeit einer Partei eintritt oder
      • ein anderer schwerwiegender Umstand vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.
    3. Folgen der Kündigung: Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten. Gegebenenfalls entstandene Ansprüche sind unverzüglich geltend zu machen.

    § 8 Geheimhaltung

    1. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände als vertraulich angesehen werden müssen, geheim zu halten.
    2. Ausnahmen: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
    3. Dauer der Geheimhaltung: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 2 Jahren bestehen.

    § 9 Sonstiges

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird individuell im Vertrag zwischen Leadago und dem Auftraggeber festgelegt.
    4. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, werden in dem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.